Der Kirchgemeinderat besteht aus 7 Mitgliedern.
Die Pfarreileitung gehört dem Rat von Amtes wegen an.
Vakant, Pfarreileitung
Beat Hörmann, Kirchgemeindepräsident / IT / Ressort Öffentlichkeitsarbeit
Martin Zimmermann, Ressort Finanzen / Vizepräsident
Stefan Knobel, Ressort Personal
Georg Meffert, Ressort Bau
Monika Boutry, Kontakt Gruppierungen und Vereine
Gina Zehnder, Kirche und Recht
Philippe Anex, Beisitzer
Die Kirchgemeindepräsidentin oder der Kirchgemeindepräsident steht der Kirchgemeinde vor und führt den Vorsitz im Kirchgemeinderat. Sie/er muss dem Laienstand angehören und darf weder der Pastoralkonferenz angehören noch im kirchlichen Dienst stehen. Sie / er hat vor dem Landeskirchenrat ein Amtsgelübde abzulegen.
Der Kirchgemeinderat hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
- Verwaltung und Vertretung der Kirchgemeinde;
- Vorbereitung der Geschäfte der Kirchgemeindeversammlung, namentlich des Voranschlages und der Rechnung, der Reglemente und Beschlüsse;
- Vollzug der Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung;
- Anstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienste der Kirchgemeinde aufgrund der von der Kirchgemeindeversammlung beschlossenen Stellen;
- Aufsicht über das Kirchgemeindepersonal;
- Bezeichnung eines Synodenmitgliedes aus seiner Mitte;
- Vermietung von Räumlichkeiten der Kirchgemeinde.
In der Regel hält der Kirchgemeinderat jeden Monat eine Sitzung ab.