Ab Montag, 19. Oktober 2020 gilt für unsere Kirchen und alle weiteren öffentlich zugänglichen Pfarreiinnenräume eine generelle Maskenpflicht.


Diese Schutzmassnahme ist nötig und sinnvoll, um das kirchliche und spirituelle Leben in unserem Land gewissenhaft zu leben. Es wird noch eine Weile dauern, bis wir zum vollen kirchlichen und religiösen Leben zurückkehren können. Bedenken Sie, dass dabei die öffentlichen Gottesdienste nur ein Teil davon sind, was das Christsein ausmacht: Auch die vielen familiären und nachbarschaftlichen Formen des Glaubenslebens, das Gebet und die gottesdienstliche Feier zu Hause gehören dazu.