Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlung (entspricht der Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde) wird mindestens zweimal jährlich einberufen: einmal zur Beratung des Voranschlags im Spätherbst, einmal zur Rechnungsabnahme im Frühsommer.

Gäste sind an den Kirchgemeindeversammlungen jederzeit herzlich willkommen.

Kirchgemeindeordnung:

Die Kirchgemeindeordnung KGO vom 27. Juni 2001 mit Anpassungen vom 20.11.08.

Die zu selbständigen Entscheiden befugten Behörden sind der Kirchgemeinderat, die Kirchgemeindepräsidentin oder der Kirchgemeindepräsident sowie die von der Kirchgemeindeversammlung eingesetzten Kommissionen, welchen einzelne sonst dem Kirchgemeinderat zustehende Befugnisse übertragen sind.

Kontrollorgan der Kirchgemeinde ist die aus 3 Mitgliedern bestehende Rechnungsprüfungskommission, welche von der Kirchgemeindeversammlung gewählt wird.

 

ProtokolleProtokolle der Kirchgemeindeversammlungen
VoranschlagVoranschlag der Kirchgemeinde
RechnungRechnung der Kirchgemeinde