Kirchgemeinde Münchenstein

Die Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft vom Juni 2013 (siehe Landeskirche: www.kathbl.ch) und die Kirchgemeinde-Ordnung vom 22. Juni 2001 der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Münchenstein regeln Zweck, Aufgaben, Pflichten und Rechte und die Organisation des Kirchgemeinderates.

Die Zusammenarbeit mit der Pfarreileitung ist geprägt durch Teamarbeit mit klar definierten Aufgaben und Kompetenzbereichen. Im Sinne unseres Leitbildes sind die Mitglieder des Kirchgemeinderates und die Pfarreileitung offen, auch ausserhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches sich gegenseitig mit Gespräch, Rat und Tat zu unterstützen.
Der Kirchgemeinderat ist organisiert in verschiedene Ressorts mit zugeordneten Funktionen. Die Ressortleiter handeln innerhalb des Kompetenzrahmens eigenverantwortlich und selbstständig. Der Kirchgemeinderat handelt als Kollegialbehörde.

 

PräsidentBeat Siegfried, Tel. 061 411 06 85, siegfried.beat@gmail.com
Vizepräsidentin
Personalverantwortliche
Angelika Weissen
Angelika Weissen
FinanzverantwortlicherRobert Danhieux
AktuarinHenrike Mayer
BauverwalterRené Lienert
Pfarreiheimverantwortungvakant
PfarreileitungSylvester Ihuoma

Protokolle der Kirchgemeindeversammlungen

Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 20.8.2018

Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 17. Juni 2018

Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 26. November 2017

Rechnung der Kirchgemeinde

Detaillierte Rechnung 2017 und Bestandesrechnung 2017, Korrigierte Version

Detaillierte Erläuterungen zu ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlungen

Erläuterungen zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 11.11.2018

Erläuterungen zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 20.8.2018