Die Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft vom Juni 2013 (siehe Landeskirche: www.kathbl.ch) und die Kirchgemeinde-Ordnung vom 22. Juni 2001 der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Münchenstein regeln Zweck, Aufgaben, Pflichten und Rechte und die Organisation des Kirchgemeinderates.
Die Zusammenarbeit mit der Pfarreileitung ist geprägt durch Teamarbeit mit klar definierten Aufgaben und Kompetenzbereichen. Im Sinne unseres Leitbildes sind die Mitglieder des Kirchgemeinderates und die Pfarreileitung offen, auch ausserhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches sich gegenseitig mit Gespräch, Rat und Tat zu unterstützen.
Der Kirchgemeinderat ist organisiert in verschiedene Ressorts mit zugeordneten Funktionen. Die Ressortleiter handeln innerhalb des Kompetenzrahmens eigenverantwortlich und selbstständig. Der Kirchgemeinderat handelt als Kollegialbehörde.
Präsident | Beat Siegfried, Tel. 061 411 06 85, siegfried.beat@gmail.com |
Vizepräsidentin Personalverantwortliche | Angelika Weissen Angelika Weissen |
Finanzverantwortlicher | Robert Danhieux |
Aktuarin | Henrike Mayer |
Bauverwalter | René Lienert |
Pfarreiheimverantwortung | vakant |
Pfarreileitung | Sylvester Ihuoma |
Protokolle der Kirchgemeindeversammlungen
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 20.8.2018
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 17. Juni 2018
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 26. November 2017
Rechnung der Kirchgemeinde
Detaillierte Rechnung 2017 und Bestandesrechnung 2017, Korrigierte Version
Detaillierte Erläuterungen zu ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlungen
Erläuterungen zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 11.11.2018
Erläuterungen zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 20.8.2018